Läusebrief

Liebe Eltern,

immer wieder passiert es, dass die unangenehmen Krabbeltiere die Schule, die OGS und die Köpfe der Kinder erreichen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass jeder Mensch Kopfläuse bekommen kann. Es hat z.B. nichts damit zu tun, wie oft die Haare gewaschen werden. Die Läuse ernähren sich von menschlichem Blut, nicht etwa vom „Schmutz“. Ihre Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt von Haar zu Haar.

 

Unsere Aufgabe als Schule ist es, Sie als Eltern zu informieren, wenn ein „Läusefall“ vorliegt. Dies tue ich hiermit.

Ihre Aufgabe ist es, die Schule / OGS frühzeitig zur informieren. Lausbefall ist eine meldepflichtige Erkrankung.

Außerdem müssen Sie für „läuse- und nissenfreie“ Köpfe zu sorgen.
Dazu gehört folgendes:

a)  Zur Früherkennung und zur Vorbeugung einer Ausbreitung in unserer Einrichtung ist es notwendig, den Kopf Ihres Kindes zu kontrollieren. Hierbei ist es wichtig auf Nissen zu achten. Untersuchen Sie Ihr Kind hierzu regelmäßig. Am besten gehen Sie Strähne für Strähne mit Hilfe eines Läuse- oder Nissenkamms durch die Haare Ihres Kindes. Nissen sitzen nahe der Kopfhaut und haben eine tropfenförmige Gestalt.

b) Bei Befall müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind läuse-und nissenfrei ist.
Dazu müssen Sie
-Ihr Kind mit einem Läusemittel behandeln.Die Mittel wirken allerdings nur gegen lebende Läuse und nicht gegen die Nissen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Behandlung nach acht bis zehn Tagen zu wiederholen. Zudem müssen alle Familienmitglieder und enge Kontaktpersonen sorgfältig kontrolliert und gegebenenfalls gleich mit behandelt werden.
-  die Haare Ihres Kindes nach Nissen untersuchen und diese entfernen. Dafür eignet sich ein so genannter Läuse- oder Nissenkamm. Ausgehend vom Haaransatz muss Strähne für Strähne sorgfältig durchgekämmt werden. Der Kamm muss im Anschluss auf einem hellen Tuch ausgestrichen werden. Besonders gerne halten sich die Plagegeister an den Schläfen, hinter den Ohren oder im Nackenhaar auf. Dort finden sie optimale Temperaturen, um ihre Eier, die sogenannten Nissen, abzulegen.
- Gegenstände reinigen, die mit Haupthaar in Berührung kommen:
Vorsichtshalber sollten, am besten direkt im Anschluss an die erste Behandlung betroffener Personen, Textilien sowie Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände, die mit dem Kopfhaar in Berührung kommen, gründlich gereinigt werden:
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und Haargummis in heißer Seifenlösung gründlich reinigen, am besten mit einer Handwaschbürste oder einer alten Zahnbürste.
- Handtücher, Bettwäsche sowie Unterwäsche und Nachtwäsche wechseln und bei 60 °C waschen.
- Mützen, Schals, Decken, Kopfkissen, Kuscheltiere und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, entweder ebenfalls bei 60 °C waschen oder für drei Tage in einer gut verschlossenen Plastiktüte (bzw. für zwei Tage bei einer Temperatur von unter -10 °C) aufbewahren.

c) Beachten Sie, dass Ihr Kind erst dann wieder in die Schule kommen darf, wenn es läuse- und nissenfrei ist. Bei wiederholtem Befall muss ein Attest vom Arzt mitgegeben werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit freundlichen Grüßen

 K. König

 

P. S. Liebe Eltern,

Kopien kosten Geld – auch das Kopieren von Läuseinformationen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese ausführliche Information nicht jedes Mal, wenn neue Läuse „auftauchen“, wieder für alle Kinder kopiert werden kann. Deshalb wird den Kindern in Zukunft die Kurzversion „LÄUSEALARM“ mitgegeben, die Sie dann Ihrem Kind bitte unterschrieben wieder mitgeben. Vielen DANK! 

 

LÄUSEALARM

Erklärung der Sorgeberechtigten des Kindes _____________________________

 

*       Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht und keine Läuse / Nissen gefunden.

*       Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht, Läuse/Nissen gefunden und habe den Kopf mit einem wirksamen Läusemittel behandelt.
Ich versichere, dass ich die Haare weiterhin auf Nissen und Läuse untersuchen und
am 8. – 10. Tag eine zweite Behandlung durchführen werde.

 

 

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Datum, Unterschrift